Einführungsphase
Oberstufe – Einführungsphase
Berechtigung
Zum Besuch der E-Phase (11. Klasse) sind Schüler berechtigt, die den MSA an einer Integrierten Sekundarschule erworben und folgende Bedingungen erfüllt haben:
- In mindestens 3 Fächern, darunter 2 aus Deutsch, Mathematik und Englisch, wurde der Unterricht auf E-Niveau erteilt und hier mindestens befriedigende Leistungen erzielt.
- Der Durchschnitt aus allen Fächern ist nicht schlechter als 3,0.
Näheres ist in der Sek-I-Verordnung, § 48, und in der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (VO-GO), § 4, nachzulesen.
Unterricht
- Der Unterricht findet in den Fächern Deutsch, Englisch, Physik, Chemie, Biologie und Sport im Klassenverband statt. Geschichte und Erdkunde sowie Kunst bzw. Musik und die 2. Fremdsprache werden klassenübergreifend in Kursen unterrichtet.
- Folgende 2. Fremdsprachen werden in der E-Phase angeboten:
- Latein (ab Klasse 7 und 9)
- Französisch (ab Klasse 7)
- Spanisch (ab Klasse 7, 9 und Anfänger ab Klasse 11)
- Man muss entweder Musik oder Kunst belegen.
- Zusätzlich sind zwei Wahlpflichtkurse zu wählen, die in der folgenden Tabelle nicht in einer Spalte stehen und aus Kunst, Politikwissenschaft und Geschichte nur maximal einen Kurs enthalten dürfen.
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
Deutsch | Deutsch | Kunst |
Englisch | Englisch | |
Biologie | Biologie | |
Politikwissenschaft | Geschichte | |
Mathematik | Physik | |
Chemie |
- Freiwillig kann das Fach Darstellendes Spiel (DS) besucht werden.
Versetzung
- Versetzt in die 12. Klasse („Qualifikationsphase“) wird man mit maximal einem Leistungsausfall (LA), das sind 3 Punkte oder weniger in einem Unterrichtsfach.
- Bei zwei LA wird ein Ausgleich benötigt
- in zwei Fächern 7 Punkte oder mehr
- Ausgleich nicht aus dem gleichen Fach (Pflicht- und Wahlunterricht)
- Ausgleich nur aus einem der Fächer Kunst/Musik, DS und Sport
- Bei drei LA ist die Versetzung nicht möglich.