Sonderpädagogik

Sonderpädagogik

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Grundgesetz, Art. 3, Abs. 3

 

Integration bedeutet für uns in der Schule, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf möglichst durchgehend gemeinsam lernen und Vielfalt als Normalität angesehen wird.

Unsere Sonderpädagoginnen unterstützen und fördern die individuelle Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dabei stehen sie im Austausch mit Fachlehrerinnen und -lehrern und beraten diese begleitend. Dabei findet neben der Arbeit im regulären Unterricht ebenso individueller Unterricht in Kleingruppen statt. Im gemeinsamen Unterricht sind Sonderpädagoginnen und Fachlehrkräfte gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Derzeit lernen etwa 60 Schülerinnen und Schüler an der Max-Beckmann-Oberschule. Sie haben die sonderpädagogischen Förderbedarfe Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus.