WP MUSIK (AB KLASSE 7)

„Musik allein ist die Weltsprache und braucht nicht übersetzt zu werden, da spricht Seele zu Seele.“

(Berthold Auerbach)

Das Wahlpflichtfach Musik „… richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägtem Interesse, die über das Angebot des Regelunterrichts hinaus musikalisches Können und musikbezogenes Wissen erwerben wollen. Durch die enge Verbindung von Musikpraxis und Reflexion werden sie zum bewussten Umgang mit Musik angeleitet. Der Unterricht (…) ist auf das höhere Kompetenzniveau der erweiterten Standards ausgerichtet. [Es] werden Verantwortung für das eigene Lernen und für gemeinsame Projekte, Bereitschaft zur Kooperation und Mut zur Präsentation musikalischer Ergebnisse erwartet.

Vielseitige Schülertätigkeiten im Musikunterricht lassen die SchülerInnen sowohl geistig als auch praktisch tätig werden – kognitive, aber auch emotionale und körperliche Erfahrungen können gesammelt, entsprechende Fertigkeiten und Fähigkeiten entwickelt und gefestigt werden. Hierbei wird oftmals ein hoher Anteil von Selbstständigkeit und -tätigkeit gefordert, aber auch durch Gruppen- oder Partnerarbeit interaktive Prozesse innerhalb der jeweiligen Arbeitsgruppe gefördert und damit soziale Kompetenz aufgebaut bzw. weiterentwickelt.

Der Wahlpflichtunterricht Musik erfolgt in den Kompetenzbereichen „Musik gestalten“, „Musik wahrnehmen und verstehen“ und „Nachdenken über Musik“ .

  • Durch Gruppenmusizieren an verschiedensten Instrumenten wie
    • Xylophon und Bongo,
    • E-Gitarre und Drum-Set,
    • Klavier und Keyboard,
  • durch Singen traditioneller oder moderner Chorlieder und aktuellen Pop-Songs,
  • durch Tanzen von Volkstänzen oder eigenen Choreographien,
  • durch szenische Interpretation von Musical- oder Opernhandlungen,
  • aber auch szenisches Gestalten instrumentaler Hörbeispiele

findet die intensive und aktive Auseinandersetzung mit dem musikalischen Gegenstand statt.

Hierbei werden Musiktheoretisches Wissen und angeeignete Fachsprache vorausgesetzt, welche anhand praktischer Beispiele vertieft und erweitert werden. Dem dabei regelmäßigen Austausch von Höreindrücken und der Werkbetrachtung durch Analysieren und Interpretieren einzelner Hörausschnitte wird ergänzend zum Regelunterricht nachgegangen. Die Einordnung des Musikstückes in den historisch-gesellschaftlichen Kontext soll die Akzeptanz gegenüber verschiedenen Gattungen und Epochen fördern. Außerdem sind die Schülerinnen und Schüler des Wahlpflichtkurses dem traditionellen Musikabend unserer Schule verpflichtet. Deshalb sollten sie mit Engagement und Lernbereitschaft Auftritten innerhalb des Kurses und auf der Bühne entgegenfiebern. Der Fachbereich Musik freut sich auf musikhungrige SchülerInnen und beantwortet gern weitere Fragen zum Wahlpflichtunterricht.